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Landwirtschaftliche krankenversicherung telefonnummer
Sie erreichen uns telefonisch unter der bundeseinheitlich zentralen Rufnummer Falls Sie ein Anschreiben der SVLFG vorliegen haben, können Sie.
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Sie haben Fragen oder wollen uns etwas mitteilen? - Nutzen Sie unser Kontaktformular.
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Du erreichst die LKK - Landwirtschaftliche Krankenkasse Hotline unter der Nummer Hier kannst du dem LKK - Landwirtschaftliche Krankenkasse.
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Service und Beratung ; E-Mail: KK-Leistung@ ; Tel: ; Fax: +
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Allgemeine Informationen. Sie erreichen uns telefonisch unter der bundeseinheitlich zentralen Rufnummer Falls Sie ein Anschreiben der SVLFG vorliegen haben, können Sie Ihren Ansprechpartner direkt anrufen. Die Rufnummer Ihres Ansprechpartners finden Sie auf den Schreiben der SVLFG.
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Wir, die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK), sind eine berufsständische gesetzliche Krankenkasse und daher nur für bestimmte Personengruppen zuständig. Welche das sind und welche Leistungen wir Ihnen anbieten können, erfahren Sie nachfolgend. Sie können sicher sein: Mit uns ist Ihr Krankenversicherungsschutz im grünen Bereich.
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Kurzporträt der Landwirtschaftliche Krankenkasse - LKK. Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) ist Teil der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Mit rund Versicherten gehört sie zu den 25 größten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland.
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Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) ist innerhalb der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) der Träger des Zweiges „Krankenversicherung der Landwirte“ als Teil der gesetzlichen Krankenversicherung SGB V).
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Die Krankenversicherung der Landwirte wird von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) durchgeführt. Sie besteht seit für die land- und forstwirtschaftlichen sowie gärtnerischen Unternehmer und ihre Familien. Die Rechtsgrundlage dafür bildet das Zweite Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG ).
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Die LKK ist eine Pflichtversicherung für alle, die in der Landwirtschaft arbeiten. Versichert werden können: Landwirte und landwirtschaftliche Unternehmer. mitarbeitende Angehörige von landwirtschaftlichen Unternehmern. Angehörige von Unternehmern im Rahmen der Familienversicherung, wenn sie nicht selbst beitragspflichtig sind. svlfg krankenkasse
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